Anträge auf EU-Fonds

 

Finanzhilfe aus den Strukturfonds von EU ist eine Form von finanzieller Hilfe, die nicht rückbezahlt sein muss. Die Finanzhilfe wird durch die zu diesem Zweck berufenen öffentlichen Institutionen zuerkannt, welche die Hilfsprogramme einführen. In dem Förderperiode für die Jahre 2007-2013 wurden sowohl inländische als auch regionale Programme entwickelt. Der Hilfsumfang ist sehr breit und umfasst die Projekte, die mit Realisation der neuen Investitionen in Produktion oder Dienstleistungen verbunden sind. Die Finanzhilfe kann man auch z.B. für folgende Projekte erhalten: Forschungen über Einführung neuer Technologien, Patentbearbeitung, Gebrauchsmusters, Investition in Umwelt, Entwicklung der E-Dienstleistungen, elektronischen B2B-Dienstleistungen sowie auf Modernisierung der Infrastruktur, die zur Behörden und öffentlichen Institutionen gehört.  

Um die Finanzhilfe zu erhalten, sind die Applikationsdokumente an den entsprechenden Wettbewerb vorzulegen, der durch die einführende Behörde veröffentlicht ist. Unser Angebot umfasst die vollständige Vorbereitung der Applikationsdokumentation (Antrag mit dem Businessplan oder Ausführungsstudium) und Beratung, die zu richtiger und entsprechender Entwicklung und Abrechnung des abgeschlossenen Zuschussvertrags mit der einführenden Institution erforderlich sind.

Um die Möglichkeit der Erhaltung von der Finanzhilfe zu bewerten, laden wir Sie zu Ergänzung der Umfrage, die für die Bedürfnisse der Unternehmer angepasst ist. Mikro-, Klein- und Mittelunternehmer haben zusätzliche Präferenzen - erhöhte Grenze der Höhe von der möglichen Finanzierung.

Wir laden zur Mitarbeit nicht nur Firmen aus Woiwodschaft Masowien ein. Wir sichern professionell vorbereitete Applikationsdokumente, hohe Wirksamkeit in Erhaltung der Mittel und konkurrenzfähige Preise.   

 

Fragebogen für Unternehmer, die sich um Zuerkennung der Finanzhilfe aus EU-Fonds bewerben: Fragebogen.

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